Stellungnahme zur Absage der Veranstaltung VOLKSBAD x EOTO am 14. August
Die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz und der Verein Each One Teach One (EOTO) sagen die für Freitag, 14. August geplante Veranstaltung VOLKSBAD x EOTO ab. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken, nachdem das Schwimmen für Schwarze Kinder und Jugendliche zum Ziel rechter und rassistischer Hetze geworden ist.
„Wir werden selbstverständlich weiterhin positive Maßnahmen für strukturell benachteiligte Menschen anbieten. Hier geht es um die Verantwortung, die öffentliche Institutionen haben. Wir solidarisieren uns – heute und an jedem Tag – mit allen, die Rassismus und rechten Feindbildmarkierungen ausgesetzt sind.“ – Matthias Lilienthal, Intendant der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz
Der Schutz unserer Gäste, Partner und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Deshalb sagen wir die gemeinsame Veranstaltung am 14. August mit EOTO e. V. ab. Denn wir können die sichere An- und Abreise der angemeldeten Besucher*innen ebenso wenig garantieren wie einen entspannten Feriennachmittag.
Wir haben unterschätzt, dass etwas für öffentliche Schwimmbäder völlig Selbstverständliches – nämlich Angebote für spezifische Gruppen wie Senior*innen, Nicht-Schwimmer*innen, Kinder und Jugendliche durch Vereine – im Falle der Veranstaltung mit EOTO e. V. zu einer bundesweiten Welle von Anti-Schwarzem Rassismus und Hetze führen würde.
Die Einladung an EOTO e. V., einen Nachmittag lang ein Ferienprogramm für Schwarze Kinder und Jugendliche im Sinn einer positiven Maßnahme zur Förderung strukturell benachteiligter Gruppen zu kuratieren, ist eine Selbstverständlichkeit für eine Institution wie die Volksbühne. Sie beruht auf dem Anspruch, bestehende Zugangsbarrieren gezielt abzubauen, und steht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards, den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen und der besonderen Verantwortung öffentlicher Kulturinstitutionen in Berlin.
Dr. Doris Liebscher leitet die Ombudsstelle des Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. Sie sagt: „Nach § 5 Abs. 2 LADG und nach § 5 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile strukturell benachteiligter Personen verhindert oder ausgeglichen werden sollen (positive Maßnahmen). Diese Regelungen setzen internationales und europäisches Recht um. Besondere – wie hier zudem zeitlich begrenzte – Angebote für strukturell benachteiligte Gruppen, wie Frauen, queere Personen, ältere Menschen, Migrant*innen, sozial schwache Jugendliche oder Schwarze Menschen sind vor diesem Hintergrund keine Diskriminierung.“
Die künstlerische Aktion VOLKSBAD am Rosa-Luxemburg-Platz, die vom 7. August bis zum 1. Oktober von der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz ausgerichtet wird, setzt sich mit öffentlicher Daseinsvorsorge und damit mit Ausschlüssen, Erfahrungen von Diskriminierung und unterschiedlichen Zugängen zu öffentlichen Räumen auseinander. In diesem Zusammenhang stellen wir das VOLKSBAD sozialen Trägern und Vereinen zu reservierten Zeiten zur Verfügung.
Was macht das VOLKSBAD zum VOLKSBAD? Diese Frage steht im Zentrum des Debattenraums VOLKSBAD, zu dem wir weitere Formate planen. Als Volksbühne setzen wir selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit EOTO e. V. und anderen sozialen Trägern und Vereinen fort.
Wir bedanken uns bei unseren Partnern und allen, die unsere Arbeit und Anliegen kritisch-solidarisch begleiten.