Volksbühne
am Rosa-Luxemburg-Platz

Haus- und Badeordnung

VOLKSBAD am Rosa-Luxemburg-Platz

Gültig für den Zeitraum vom 7. August bis 3. Oktober 2026. Diese Haus- und Badeordnung gilt für alle Besucher*innen des VOLKSBAD (Sondernutzungsfläche auf der Straße „Rosa-Luxemburg-Platz“) und ist mit dem Betreten des Geländes für alle verbindlich.

Das VOLKSBAD ist ein temporäres Projekt der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz: ein Wasserbecken mitten in der Stadt und kostenlos zugänglich. Damit wir zusammen Freude am VOLKSBAD haben und sicher baden können, bitten wir euch, diese Haus- und Badeordnung zu beachten und den Anweisungen unseres VOLKSBAD-Teams Folge zu leisten.

Diese Haus- und Badeordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz. Die Nutzung des VOLKSBAD und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

1. Geltungsbereich

Diese Haus- und Badeordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des VOLKSBAD auf dem Rosa-Luxemburg-Platz, einschließlich Wasserbecken, Besucher*innenplattform, Umkleiden, Duschen, WC-Anlagen, Eingangsbereich, sowie am Pavillon mit gastronomischem Angebot. 

Bei Sonderveranstaltungen im VOLKSBAD (z. B. Performances und Sonderformate innerhalb des laufenden Badebetriebs) können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten, die vor Ort bekanntgegeben werden.

2. Öffnungszeiten und Zeitfenster

Montag: kein Badebetrieb
Dienstag: 12:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch: 12:00 – 20:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 – 21:00 Uhr
Freitag: 12:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 12:00 – 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: kein Badebetrieb

Der Zugang zum VOLKSBAD erfolgt über ein kostenloses Zeitfensterticket, das vorab über die Website der Volksbühne gebucht werden kann. Restkarten können an der Theaterkasse am Einlass vor Ort verfügbar sein. 

Ein gebuchtes Zeitfenster ist zwei Stunden ab der gebuchten Startzeit gültig. Der Einlass ist nur innerhalb der ersten 20 Minuten nach Beginn des Zeitfensters möglich, danach verfällt der Anspruch auf Einlass für dieses Zeitfenster. Die Gesamtdauer des Zeitfensters verlängert sich durch einen späteren Einlass nicht, auch nicht, wenn sich dieser durch Wartezeiten am Einlass ergibt. Wenn ihr aufgrund einer Einschränkung mehr Zeit braucht, gebt bitte dem Einlasspersonal Bescheid, wie viel zusätzliche Zeit ihr benötigt..

Der Zugang zum Gelände garantiert keinen unmittelbaren Zugang zum Wasserbecken. Ist das Becken voll, bitten wir euch zu warten, bis wieder Platz frei wird.

Bitte verlasst das Gelände nach Ablauf eures Zeitfensters, damit auch andere Besucher*innen das VOLKSBAD nutzen können. Nach Verlassen des Geländes ist der Wiedereinlass mit demselben Zeitfensterticket nicht möglich.

Zur Kontrolle der Dauer der Anwesenheit werden an vollen Tagen farbige Bändchen ausgehändigt, die während des gesamten Aufenthalts zu tragen sind. Beim Verlassen des VOLKSBAD-Geländes (am Holzbauzaun) verliert das Zeitfensterticket seine Gültigkeit.

Spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit müssen alle das Wasser verlassen.  

3. Zutritt

Der Besuch des VOLKSBAD-Geländes ist kostenlos und steht grundsätzlich allen Menschen offen. Wir behalten uns vor, den Zutritt in folgenden Fällen zu verweigern:

  • bei erkennbarem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln;
  • bei meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten oder offenen Wunden;bei Mitführen von Haustieren, ausgenommen Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis;
  • bei beabsichtigter gewerblicher oder anderer bad-untypischer Nutzung ohne unsere vorherige Zustimmung;
  • bei Verhaltensweisen, die gegen den Verhaltenskodex der Volksbühne verstoßen.

4. Kinder, Jugendliche und Aufsichtspflicht

Kinder unter 10 Jahren dürfen das VOLKSBAD grundsätzlich nur in Begleitung einer geeigneten, schwimmfähigen Person (mindestens 16 Jahre) besuchen. Die Begleitperson ist für die Aufsicht und das Verhalten der ihr anvertrauten Kinder verantwortlich, auch am Beckenrand und in den Sanitärbereichen.

Kinder über 10 Jahren dürfen das VOLKSBAD unbegleitet besuchen, sofern sie sicher schwimmen können. Die Einschätzung der Schwimmfähigkeit liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Unsere Rettungsschwimmer*innen beaufsichtigen den Badebetrieb im und am Wasser, ersetzen aber nicht die Aufsichtspflicht der Begleitpersonen.

Kleinkinder und Babys sind in Begleitung ihrer Eltern im VOLKSBAD willkommen, dürfen jedoch nicht das Wasserbecken nutzen. Es steht kein gesondertes Angebot für diese Altersgruppe zur Verfügung (z. B. Kinderbecken); Sonnenschutz und Kinderwagen-Abstellmöglichkeiten sind nur eingeschränkt vorhanden. Erforderliche Ausrüstung ist selbst mitzubringen. Der Besuch erfolgt in der alleinigen Verantwortung der Erziehungsberechtigten; eine Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.

5. Baden im Becken

Die Wassertiefe des VOLKSBAD-Beckens beträgt maximal 1,30 m. Aus Sicherheitsgründen dürfen Nichtschwimmer*innen nur ins Becken, wenn ihnen das Wasser höchstens bis zum Brustkorb reicht (Körpergröße von ca. 1,60 m) oder wenn sie in Begleitung einer geeigneten, schwimmfähigen Person sind. Wenn ihr euch unsicher seid, sprecht gerne unsere Rettungsschwimmer*innen an.

Das Becken bietet Platz für maximal 50 Personen gleichzeitig. Ist diese Zahl erreicht, müsst ihr leider kurz warten, bis wieder Kapazität frei wird.

Der Zugang zum Becken erfolgt ausschließlich über die vorgesehene Treppe. Das Springen vom Beckenrand ist aufgrund der geringen Wassertiefe nicht erlaubt.

  • Andere Badegäste unterzutauchen oder ins Wasser zu stoßen ist nicht erlaubt.
  • Das Rennen rund um das Becken sowie Klettern an oder über Geländer, Leitern und Container sind gefährlich und nicht erlaubt.
  • Schwimmhilfen und Aufblasspielzeug dürfen nur nach Absprache mit dem Aufsichtspersonal genutzt werden.

Die Besucher*innenplattform und die Infrastruktur des VOLKSBAD sind als temporäre Konstruktion im Straßenland aufgestellt, die eigens für die Dauer des Badebetriebs errichtet wurde. Bei Aufbauten dieser Art, können Fugen, Kanten und leichte Unebenheiten im Bodenbelag auftreten. Bitte bewegt euch daher aufmerksam und in angemessenem Tempo über die Plattform und Laufwege, besonders barfuß.

Rund ums Becken und in sowie bei den Duschen kann es rutschig sein. Lauft bitte langsam und passt aufeinander auf.

Für den Zugang zur Plattform steht ein von Personal bedienbarer Hebelift zur Verfügung. Wenn du den Lift nutzen möchtest, sag bitte am Einlass kurz Bescheid.  Aus hygienischen Gründen können persönliche, straßenverschmutzte Rollstühle leider nicht mit auf die Beckenplattform genommen werden. Für den Aufenthalt am Becken steht ein VOLKSBAD-eigener Rollstuhl sowie ein Rollator zur Verfügung.

6. Hygiene und Kleidung

Das Duschen vor dem Baden ist verpflichtend. 

Tragt ausschließlich saubere, handelsübliche Badekleidung. Straßenkleidung im Becken sowie Straßenschuhe im Barfußbereich auf den Terrassendielen rund ums Becken sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

7. Witterung

Das VOLKSBAD ist ein Freibad und den Witterungsbedingungen direkt ausgesetzt. Achtet daher bitte auf ausreichenden Sonnenschutz und vermeidet es, euch zu lange ungeschützt in der Sonne aufzuhalten. Bei Gewitter, stürmischem Wind, Hagel oder Starkregen bitten wir euch, das Becken und das Gelände umgehend zu verlassen und den Anweisungen unseres Teams zu folgen.

8. Weitere Regeln

  • Glasflaschen und andere gefährliche oder zerbrechliche Gegenstände müssen aufgrund der Verletzungsgefahr draußen bleiben.
  • Bitte esst nicht im oder direkt am Becken – beim Pavillon der Volksbühne könnt ihr Getränke und Pommes erwerben.
  • Der Konsum von Drogen und Alkohol ist im VOLKSBAD nicht gestattet.
  • Haustiere müssen zuhause bleiben. Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis sind erlaubt.
  • Offenes Feuer sowie Grillen sind auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  • Im Notfall ist unverzüglich das Aufsichtspersonal zu informieren. 
  • Rettungswege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
  • Das Nutzen von Tonwiedergabegeräten wie mitgebrachten Lautsprechern ist nicht zulässig. 

9. Fotografieren und Filmen 

Das Fotografieren und Filmen fremder Menschen ohne deren Zustimmung  ist im VOLKSBAD nicht gestattet. Wenn ihr ungefragt fotografiert oder gefilmt werdet, sprecht das VOLKSBAD-Team bitte sofort an.

Die Nutzung oder das Tragen von Brillen mit integrierter Kamera ist nicht erlaubt. 

10. Respektvoller Umgang

Im VOLKSBAD gelten die Grundsätze des Verhaltenskodex der Volksbühne: Andere Menschen sind mit Respekt zu behandeln und ihre Würde ist zu achten. Beleidigungen, Belästigungen, Diskriminierung, Bedrohungen und Gewalt werden nicht toleriert. 

Fällt euch ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Volksbühne auf, dann sprecht bitte das VOLKSBAD-Personal an.

11. Hausrecht

Das VOLKSBAD-Team übt das Hausrecht der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz aus. Bitte seid freundlich zu unserem Team – es sorgt dafür, dass sicher gebadet werden kann. Den Bitten und Anweisungen des Teams ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung oder wenn andere Personen gefährdet werden, kann das VOLKSBAD-Team Personen vorübergehend vom Badebetrieb ausschließen oder des Geländes verweisen. In schweren oder wiederholten Fällen kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf erneuten Zutritt besteht in diesen Fällen nicht.

Es gibt keinen Anspruch auf Nutzung oder sonstige Ersatzleistung bei Sperrung des VOLKSBAD. Der Verkauf oder die gewerbliche Weitergabe kostenloser Zeitfenster-Tickets ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss vom Badebetrieb sowie zu einem Hausverbot führen

Bei Fragen, Feedback oder Kritik wendet euch bitte direkt an unser Team vor Ortoder per Mail an: volksbad@volksbuehne-berlin.de

12. Haftung

Im VOLKSBAD gelten die Haus- und Badeordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz. Die Nutzung des VOLKSBAD und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Wertsachen übernimmt die Volksbühne keine Haftung; wir empfehlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen.

Vor Ort stehen begrenzt Schließfächer zur Verfügung (Münzpfand 1 €/2 €), für deren Inhalt wird keine Haftung übernommen. Nach Betriebsschluss werden verschlossene Schließfächer geöffnet und der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

13. Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt zum 7. August 2026 in Kraft und gilt für die Dauer des VOLKSBAD-Betriebs bis maximal zum 03. Oktober 2026.